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Uns ist uns wie gesagt nicht bekannt, dass jemals ein Mensch durch die Einnahme von Salvia Divinorum irgendwelche Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen davongetragen hätte. Auch macht Salvia Divinorum definitiv nicht abhängig. Wie bei allen anderen psychoaktiven Pflanzen sind aber dennoch Bestrebungen zu beobachten, Ska Maria Pastora, wie Salvia Divinorum manchmal auch genannt wird, zu verbieten. In Dänemark und Australien ist Salvia Divinorum sogar bereits heute illegal. In den vereinigten Staaten hat es im letzten Jahr einen Gesetzentwurf gegeben, demzufolge Salvia Divinorum kriminalisiert werden sollte. Dieser Antrag zur Gesetzgebung aber ist bisher nicht ins Parlament und somit nicht zur Abstimmung gelangt. Ein in diesem Jahr im Bundesstaat Oregon initiiertes Verbotsgesetz wurde übrigens erstaunlicher Weise sogar wieder zurückgezogen. Man könnte meinen, dass auch einige Abgeordnete nicht auf die inspirierende Wirkung von Salvia Divinorum verzichten können. In den Länder Deutschland, Schweiz und Österreich dagegen ist Salvia bisher noch legal zu haben. Fast alle Anbieter von Salvia Divinorum Produkten vermarkten es als "Räucherwerk", statt als Präparat zum Einnehmen. Insbesondere gilt dies für das Salvia Divinorum Extrakt. Dieses Vorgehen hat seinen Grund im gültigen recht, denn entsprechend dem Apothekergesetz und den Medikamentengesetzen können die betreffenden Anbieter ernste Schwierigkeiten bekommen, wenn sie Salvia Divinorum zur Einnahme anbieten würden. Weiterführende Informationen zum "Salvia Legal Status", dem rechtlichen Status von Salvia in Amerika gibt es unter: http://www.erowid.org/plants/salvia/salvia_law.shtml |